Budget Pflegekasse
Ganz nach meinem Motto "Gemeinsam statt einsam" lasse ich Sie auch bei der Planung der Pflegebudgets nicht allein. Ich bin jederzeit für Sie da, um mit Ihnen Ihre verfügbaren Mittel transparent zu kalkulieren und einen bedarfsorientierten Plan zu erstellen, der genau zu Ihrem Leben passt.
Budgets der Pflegekassen
1. Der monatliche Entlastungsbetrag
Jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat Anspruch auf diesen festen Betrag, der speziell für Unterstützung im Alltag vorgesehen ist.
Höhe: 131 € pro Monat
Wofür: Gesellschaft leisten, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Terminen oder Einkäufen, Hilfe im Haushalt und vieles mehr.
Ihr Vorteil: Unverbrauchte Beträge können Sie ansparen! Wenn Sie im Kalenderjahr 2025 nicht den gesamten Entlastungsbeitrag verbraucht haben, können Sie die verbleibenden Mittel noch bis zum 30. Juni 2026 nutzen.
Nach dem 30. Juni 2026 verfallen alle nicht genutzten Beträge aus dem Vorjahr.
2. Gemeinsames Jahresbudget (ehemals Verhinderungs- Kurzzeitpflege)
Dieses Budget ist für Situationen gedacht, in denen die Hauptpflegeperson (z. B. ein Familienmitglied) ausfällt. In diesen Situationen kann ich als Vertretung einspringen und die Betreuung übernehmen.
Höhe: 3.539 € pro Jahr
Voraussetzung: Gilt für die Pflegegrade 2 bis 5
Wichtig: Sie können dieses große Budget stundenweise nutzen (z.B. 1 - 8 Stunden täglich), um Ihre pflegenden Angehörigen gezielt zu entlasten. Dabei wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Bei einer tageweisen Entlastung (ab 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld für diesen Tag gekürzt, da Ihre Hauptpflegeperson als vollständig verhindert gilt.
3. Umwandlungsanspruch / Kombileistung
Sie können bis zu 40 % der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungen für Ihre Alltagsbegleitung verwenden.
Dieser Mechanismus wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet und ist gesetzlich in § 45a SGB XI geregelt. Er gilt für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.
Formale Voraussetzung: Kombinationsleistung beantragen
Der wichtigste Schritt: Sie müssen bei Ihrer Pflegekasse formal die Kombinationsleistung beantragen. Dies öffnet das Budget für die Nutzung meiner Leistungen. Sollten Sie aktuell nur Pflegegeld beziehen, muss dieser Antrag auf die Kombinationsleistung umgestellt werden.
Die automatische Nutzung
Sobald die Kombinationsleistung beantragt ist, müssen Sie nichts weiter tun. Die Umwandlung der 40% läuft dann automatisch über die Abrechnung
Wichtiger Hinweis:
Sobald Sie die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen und Pflegesachleistungen nutzen – sei es für einen ambulanten Pflegedienst oder für die Umwandlung zugunsten Ihrer Alltagsbegleitung – wird das Pflegegeld prozentual gekürzt.
Hier ist die einfache Regel:
Genutzter Prozentsatz der Sachleistungen = Prozentsatz der Pflegegeldkürzung

Szenario 1
Nur Alltagsbegleitung (AZUA)
Frau Muster hat Pflegegrad 3 und keinen Pflegedienst, möchte aber ein größeres Budget für Ihre Alltagsbegleitung zur Verfügung haben.
Deshalb stellt Frau Muster einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse auf Kombinationsleistungen.
Sobald dieser genehmigt ist, hat sie durch die Umwandlung der 40% jeden Monat 598,80 € mehr Budget für ihre Alltagsbegleitung.
Ihr monatliches Pflegegeld beträgt nun nicht mehr 599,00 € monatlich, sondern 359,40 €. Trotzdem hat Frau Muster einen Netto Mehrwert.

Szenario 2
Pflegedienst 55% & Alltagsbegleitung (AZUA) 40%
Frau Muster hat Pflegegrad 4 und einen Pflegedienst, möchte aber ein größeres Budget für Ihre Alltagsbegleitung zur Verfügung haben.
Der Pflegedienst beansprucht 55% von den Sachleistungen, dies entspricht 1.022,45 €.
Für die Alltagsbegleitung (AZUA) können die gewünschten 40% noch umgewandelt werden.
Damit hat Frau Muster zusätzlich 743,60 € für ihre Alltagsbegleitung zur Verfügung.
Da Frau Muster nun insgesamt 95% ihrer Sachleistungen beansprucht, reduziert sich ihr Pflegegeld um 95%.

Szenario 3
Pflegedienst 70% & Alltagsbegleitung (AZUA) 30%
Frau Muster hat Pflegegrad 4 und einen Pflegedienst, möchte aber ein größeres Budget für Ihre Alltagsbegleitung zur Verfügung haben.
Der Pflegedienst beansprucht 70% von den Sachleistungen, dies entspricht 1.301,30 €.
Für die Alltagsbegleitung (AZUA) können nur noch 30% umgewandelt werden.
Damit hat Frau Muster zusätzlich 557,70 € für ihre Alltagsbegleitung zur Verfügung.
Da Frau Muster nun 100% ihrer Sachleistungen beansprucht, reduziert sich ihr Pflegegeld um 100%.
